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Rechtsanwalt Manfred Huhn

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Willkommen

Mein Internetauftritt informiert Sie über meine Kanzlei in Berlin Steglitz (verkehrsgünstig an der Schloßstrasse gelegen) sowie über meine Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte und gibt Ihnen einen ersten Aufschluss über zu erwartenden Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen juristischen Angelegenheiten, wobei meine Schwerpunkte auf Verkehrsrecht, Unfallregulierung, Bußgeldsachen, Strafrecht, Scheidung, Arbeitsrecht, Maklerrecht und zivielrechtlichen Angelegenheiten liegen.


Rechtsanwalt BerlinUmfangreiche Betreuung:

Die Wahl eines Rechtsanwaltes ist Vertrauenssache! Bedienen Sie sich meiner Kooperationen mit ausgewählten Notaren, Steuerberatern und Fachanwälten im gesamten Bundesgebiet. Die kompetente Betreuung Ihrer Interessen - über die Grenzen Berlins hinaus - kann so gesichert werden. Zu meinen erfolgreich vertretenen Mandanten gehören Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Selbständige.
Nehmen Sie sich Zeit und sagen Sie mir, wo Ihre Probleme liegen. An erster Stelle sollte ein Beratungsgespräch stehen, in dem die Rechtslage und die Erfolgsaussichten und die weitere Vorgehensweise zunächst abgeklärt werden sollte. Sollte sofort klagen oder sich verklagen lassen? Sollte man erst verhandeln? Sollte man klagen, um im Laufe des Prozesses dann einen Vergleich zu schließen? All das sind Fragen, die nur individuell von Fall zu Fall entschieden werden können. Ein ausführliches Beratungsgespräch und eine nach Ihren Bedürfnissen angepasste Beratung erspart später oft viel Ärger und Kosten. Die Kosten einer Beratung sind günstiger als Sie denken und können später auch in voller Höhe angerechnet werden.

Kompetenzen:

Durch eine aktive Tätigkeit in den wichtigsten Rechtsgebieten wird meine fachliche Kompetenz stets weiter ausgebaut. Die regelmäßige Fortbildung gewährleistet dabei die Qualität der anwaltlichen Beratung.
Neben der fachlichen Kompetenz wird das Handeln durch Kreativität, Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit zum wirtschaftlichen Denken geprägt. Maßstab ist dabei immer der tatsächliche Nutzen für die Mandantschaft, insbesondere unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsinteressen.

Neu:

Ehescheidungen Online.

Insbesondere bei einverständlicher Scheidung haben Sie jetzt die Möglichkeit die notwendigen Daten durch das Antragsformular Ehescheidung Online downzuloaden, und an mich zu übermitteln. Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten schicken Sie bitte das ausgefüllte und ausgedruckte Formular per Telefax oder per Post an mich. Nach Zugang der Daten werde ich einen Scheidungsantrag entwerfen, der Ihnen nach einigen Tagen zugehen wird. Sie überprüfen dann den Entwurf. Danach werde ich beim zuständigen Familiengericht diesen einreichen. Nach Zugang der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht (siehe Verzeichnis Download). Die Vollmacht ist unterschrieben im Original zugesandt werden.

Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung sind,
A. dass Sie mindestens 1 Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben,
B. es muss eine Einigung zwischen den Ehepartnern über Hausrat, Unterhalt, Umgangs-/Sorgerecht bestehen.

Sobald mir ein Scheidungsauftrag und eine Vollmacht vorliegt, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Wegen der Kosten, ggf. kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden, erhalten Sie vorab einen entsprechenden Hinweis.

Desweiteren weise ich darauf hin, dass die Scheidung nur von einem Anwalt durchgeführt werden kann, dieser kann jedoch nur einen der Ehepartner vertreten. Für weitere Fragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Download: Formular VOLLMACHT

Download: Formular Antrag Ehescheidung Online

 
Informationen zum Arbeitsrecht
Bei Kündigungen können ggf. Abfindungen geltend gemacht werden. Die Höhe der Abfindung hängt u.a. von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. In Berlin ist es üblich, dass die Arbeitsgerichte pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung vorschlagen.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt bei Betrieben, in denen mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und wenn der Arbeitnehmer im selben Betrieb länger als 6 Monate beschäftigt war.

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Tipps bei Verkehrsunfällen
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist bei eindeutigem Verschulden der Gegenseite immer von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.. Das Einschalten eines Anwalts lohnt sich insbesondere auch in Fällen, in denen Sie kein Verschulden am Unfall trifft, da die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in voller Höhe zahlen muss. Die Versicherungen sind jedoch aus Kostengründen möglichst daran interessiert, dass Sie keinen Anwalt einschalten.
Des Weiteren...
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Samstag, 28 Januar 2012
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